Aktuelle Informationen zum Thema Sofortmeldung ab
1.1.2009
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Gehören Sie zu den
betroffenen Gewerben?
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Ihr Partner beim Versenden von
Sofortmeldungen:
Sofortmeldung bei SBLohn kostenlos
Egal wie kurzfristig Sie Ihre
Mitarbeiter einstellen, als registrierter SBLohn Kunde können Sie Ihre
Neueinstellungen 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche über
Internet-Erfassungsmaske online übermitteln. Wir erstellen für unsere
Abrechnungskunden sowohl die notwendigen Sofortmeldungen als auch die weiterhin
erforderlichen üblichen Meldungen für die Krankenversicherung ohne Aufpreis also
kostenlos! Die
ebenfalls erforderlichen Hinweise für Ihre Arbeitnehmer gem. § 2a
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erhalten Sie zum Ausdruck und Unterschrift durch
den Arbeitnehmer als PDF Dokument ebenfalls zum SBLohn Inclusivpreis!
![]() ![]() einfach im WAP - Handy eingeben: ![]() ![]() |
zur Eingabe der Firmenstammdaten als SBLohn Neukunde...
FAX-Sofortmeldung (für registrierte Nutzer)
Online-Sofortmeldung (für registrierte Nutzer)
Online-Sofortmeldung Handyversion (für registrierte Nutzer)
gleich mal am Handy ausprobieren: www.smeld.de
Melden Sie uns Ihre neuen Arbeitnehmer per Internet-Eingabe, Sprachnachricht oder FAX!
Wir erledigen die Bürokratie. Unser Online-Service meldet Ihre neuen Arbeitnehmer auch außerhalb der üblichen Bürozeiten für Sie an!
Ich möchte nur Sofortmeldungen bei Ihnen
erstellen lassen (kostenpflichtig!)
zur Eingabe der Firmenstammdaten nur Sofortmeldung Neukunde...
Informationen für Steuerberater und Abrechnungsbüros weiter...
Personalabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind zeit- und kostenintensiv. Immer wieder neue
Gesetze, Tarife und Vorschriften müssen termingerecht und korrekt berücksichtigt
werden. Mit unserem SB-Lohn- und Gehaltsabrechungsservice können Sie sich jetzt
von diesen teuren Routinearbeiten lösen, damit realisieren Sie kurzfristig
nachhaltige Kosteneinsparungen und konzentrieren sich auf die wirklich
wertschöpfenden Prozesse.
Kosten sparen durch dezentrale Online-Erfassung
kombiniert die Vorteile der
eigenen Lohn- und Gehaltsabrechnung mit denen einer externen Bearbeitung
wir richten für Sie das
Programm ein und pflegen es laufend.
Sie erfassen die laufenden
Änderungen von Stammdaten und die Bewegungsdaten direkt Online über unserer
Internet-Erfasungsmasken.
Sie geben das Startsignal
zur Abrechnung.
wir rechnen für Sie in
unserem Rechenzentrum ab und übermitteln die Daten an Sie sowie direkt an
Sozialversicherungsträger und Finanzamt.
Sie erhalten alle Auswertungen als Druckdatei und als Datensätze für Überweisungen und Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung.
Durch Direkteingabe fallen keine Erfassungskosten beim Dienstleister an. Sie zahlen nur den Service, den Sie in Anspruch nehmen.
Wie geht es
weiter?
Einfach Firmenstammdaten online eingeben,
nach der Freischaltung können Sie dann Personalstammdaten und Bewegungsdaten
eingeben.
zur Eingabe der Firmenstammdaten...
Sonderaktion: wir machen Ihren Umstieg bei SBlohn jetzt noch
einfacher! Nach Erfassung Ihrer Firmenstammdaten durch Sie faxen Sie uns einfach die Mitarbeiter-Verdienstabrechnungen des Vormonats (z.B. von DATEV) zu, wir machen die Ersterfassung für Sie und schon läuft die Abrechnung bei SBlohn. |
Für die Online-Übermittlung von
Mitarbeiterstammdaten und sonstige Online-Eingaben benötigen Sie einen
Kundenzugang und ein Passwort. Dies senden Wir Ihnen nach Übermittlung der
Firmenstammdaten kurzfristig zu.
Die Sicherheit Ihrer Daten steht an erster
Stelle.
Der Zugang zu unserer HR-Serviceplattform wird mithilfe einer
SSL-Verschlüsselung von GeoTrust, dem führenden Anbieter für Sicherheitslösungen
im Datentransfer, gesichert. Mit diesem SSL-Zertifikat steht unseren Kunden ein
höchstmöglich gesichertes Prüfungsverfahren zur Authentifizierung des
Datenaustauschs zur Verfügung. Damit gewährleisten wir eine besonders sichere
Übermittlung Ihrer sensibler Daten.
Bitte sehen Sie selbst:
Testzugang
Sie möchten mehr Service?
Kein Problem. Für einen Aufpreis ab 2 € + Ust. übernehmen wir die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Vollservice für Sie.
weitere Informationen anfordern..
Verschärfte Meldepflichten und härtere Strafen gegen Schwarzarbeit Jetzt Anmeldungen bei der Sozialversicherung am Tag des Beginns erforderlich! Nach einem neune
Gesetzentwurf sollen ab 1.1.2009 sollen für verschiedene Branchen
Arbeitgeber den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen
Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung melden.
Bislang konnten Beschäftigte erst beim Erstellen der ersten Lohnabrechnung
an die Sozialversicherungsträger gemeldet werden. |