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NachrichtenLaufende Lohnbuchhaltung sowie das Fertigen Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG
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Wir machen das als Dienstleister bei vollem Mandantenschutz für Sie und Sie machen weiterhin die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mandanten.
Ihre Mandanten werden einmalig von Ihnen zur Registrierung gemeldet und können dann per Online- Erfassungsmaske, die mit Ihrer Website verlinkt werden kann oder FAX oder Sprachnachricht die Mitarbeiterdaten für die Sofortmeldung direkt übermitteln. Wir lösen die Sofortmeldung aus und übermitteln Ihnen oder/und Ihrem Mandanten die Meldebestätigung per Mail / FAX oder Mail.
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