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NachrichtenLaufende Lohnbuchhaltung sowie das Fertigen Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG
SBlohn kombiniert die Vorteile der eigenen Lohn- und Gehaltsabrechnung mit denen einer externen Bearbeitung. | Sie erfassen die laufenden Änderungen von Stammdaten und die Bewegungsdaten direkt Online mit unserem Internet-Erfassungsmodul mit zahlreichen Eingabeprüfungen und umfangreichen Hilfefunktionen. | Wir richten für Sie das Programm ein und pflegen es laufend. |
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Sie zahlen nur den Service, den Sie in Anspruch nehmen. | Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit bei Unklarheiten zu jeder Eingabe eine Serviceanfrage zu übermitteln. | Wir beantworten Ihre Anfragen und berücksichtigen diese bei den Abrechnung. |
Sie geben das Startsignal zur Abrechnung. | Wir rechnen für Sie in unsrem Rechenzentrum ab und übermitteln die Daten an Sie sowie soweit erforderlich direkt an Sozialversicherungsträger und Finanzamt. | |
Sie erhalten alle Auswertungen als Druckdatei und als Datensätze für Überweisungen und Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung. | Auf Wunsch werden die Lohnabrechnungen
auch auf den privaten E-Mail-Account des Mitarbeiters / der
Mitarbeiterin als passwortgeschütze PDF-Datei Übermittelt. Auf Wunsch drucken wir die Abrechnungen und versenden diese per Post (aufpreispflichtig). |
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Umfangreiches Bescheinigungswesen |
Als Arbeitgeber sind Sie vepflichtet eine Vielzahl von Meldungen und Bescheinigungen für Ihre Mitarbeiter zu erstellen und abzugeben. Sie fordern Standardbeschinigungen einfah bei SB-Lohn ab. |
Wir erstellen auf Anforderung fast alle
anfallenden Bescheinigungen direkt aus dem System für Sie
(soweit Daten bei uns gespeichert sind) ohne Aufpreis! Auf Wunsch drucken wir die Bescheinigungen und versenden diese per Post (aufpreispflichtig |
Sofortmeldungen | Untenehmen bestimmter Branchen sind
verpflichtet vor Aufnahme der
Beschäftigung für alle neuen Mitarbeiter eine
Sofortmeldung auf elektronischem Wege zu erstatten. Sie melden die Beschäftigungsaufnahme rechtzeitig per Internet, FAX, SMS E-Mail oder telefonisch an SBLohn. |
Wir erstellen die erforderlichen Meldungen und übermitteln diese an die Datenstelle der Deutsche Rentenversicherung. |
Und was kostet das? | Sie sparen die Anschaffungs- und
Wartungskosten für eigene Software. Durch Direkteingabe fallen keine Erfassungskosten beim Dienstleister an. Sie zahlen nur den Service, den Sie in Anspruch nehmen. |
Für Standardabrechnungen zahlen Sie ab
4,99 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Ab 25 monatlicher Abrechnungsfälle wird es noch günstiger. |
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